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Digitalbonus Bayern: Was gefördert wird — und wie Ihr Projekt passt

Der Freistaat Bayern bezuschusst Digitalisierungsprojekte kleiner Unternehmen mit bis zu 50 Prozent. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln auf einen Blick — und wie wir Projekte so planen, dass sie zu den Förderbedingungen passen.

Auf einen Blick
Digitalbonus Standard
bis 7.500 € Zuschuss
Digitalbonus Plus
bis 30.000 € Zuschuss
Fördersatz
bis 50 % der förderfähigen Ausgaben
Programmlaufzeit
bis 31.12.2027
Förderung · Bayern

Der Digitalbonus Bayern ist ein Förderprogramm des Bayerischen Wirtschaftsministeriums. Er unterstützt kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft dabei, Produkte, Dienstleistungen und Prozesse zu digitalisieren (Förderbereich Digitalisierung) oder ihre IT-Sicherheit zu verbessern (Förderbereich IT-Sicherheit). Gefördert werden vor allem Leistungen externer Anbieter — also genau die Software, die ein Dienstleister für Sie entwickelt, anpasst und einführt.

Diese Seite fasst die Programmregeln verständlich zusammen (Stand: Oktober 2026) und ersetzt keine Förderberatung. Verbindlich sind die Richtlinien und Hinweise auf digitalbonus.bayern; über Ihren Antrag entscheidet die zuständige Bezirksregierung.

Voraussetzungen

Wer den Digitalbonus beantragen kann

Kleine Unternehmen

Weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme.

Gewerbebetrieb in Bayern

Ein Gewerbebetrieb im Sinne des Gewerbesteuergesetzes mit Betriebsstätte in Bayern, an der die Lösung eingesetzt wird.

Nicht antragsberechtigt

Unter anderem Freie Berufe, Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Land- und Forstwirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.

Fördergegenstand

Was förderfähig ist — und was nicht

Förderfähig (Auswahl)

  • Individuelle Software und deren Programmierung durch externe Anbieter
  • Einführung, Anpassung und Installation der Lösung
  • Kundenportale und Plattformlösungen
  • Einführung von CRM-, ERP- und Warenwirtschaftssystemen
  • Beratung und Schulung zur eingeführten Lösung (bis 50 % der förderfähigen Ausgaben)
  • Lizenz- und Servicegebühren für bis zu 18 Monate im Bewilligungszeitraum
  • IT-Sicherheit: Software und Hardware wie Firewall oder Datensicherung

Nicht förderfähig (Auswahl)

  • Standard-Webseiten und Standard-Webshops ohne tiefe Einbindung in betriebliche Abläufe
  • Standard-Online-Marketing wie Suchmaschinenoptimierung sowie Grafik und Redaktion
  • Standard-Software wie Büroprogramme oder Betriebssysteme
  • Bereits beauftragte Maßnahmen — auch mündlich erteilte Aufträge
  • Eigene Personal- und Entwicklungskosten
  • Maßnahmen unter 4.000 Euro förderfähiger Ausgaben
  • Finanzierung über Leasing oder Mietkauf
Häufigster Irrtum

Website oder Portal — der entscheidende Unterschied

Eine neue Firmenwebsite mit Startseite, Leistungen und Kontaktformular gilt als Standard-Webseite und ist nicht förderfähig. Ausgeschlossen sind laut Programm Seiten ohne tiefe funktionelle Einbindung in die betrieblichen Abläufe.

Anders liegt der Fall, wenn die Lösung einen echten Prozess digitalisiert: ein Kundenportal mit Dokumenten und Status, ein Anfragenportal, das Anfragen erfasst, zuweist und an Ihr CRM übergibt, oder eine Web-App, die Listen und Medienbrüche ersetzt. Solche Vorhaben gehören zu den typischen Maßnahmen des Programms.

Ob ein konkretes Vorhaben förderfähig ist, entscheidet die Bezirksregierung im Einzelfall. Wir helfen Ihnen, Ziel, Umfang und Prozessbezug Ihres Projekts so zu beschreiben, dass sie im Antrag nachvollziehbar sind.

Standard oder Plus

Welche Variante passt zu Ihrem Projekt?

Digitalbonus Standard

Bis 7.500 Euro, bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für typische Digitalisierungsmaßnahmen wie Kundenportale, CRM-/ERP-Einführung oder individuelle Programmierung.

Digitalbonus Plus

Bis 30.000 Euro, bis 50 Prozent. Voraussetzung ist ein besonderer Innovationsgehalt, der im Antrag detailliert beschrieben werden muss. Vorab empfiehlt sich der Kontakt zur Bezirksregierung.

Spielregeln

Je Förderbereich ist ein Antrag möglich, insgesamt höchstens zwei. Standard und Plus lassen sich für dieselbe Maßnahme nicht kombinieren. Projekte bis 15.000 Euro Gesamtausgaben können als Standard beantragt werden.

Ablauf

So läuft der Antrag ab

1

Projekt & Angebot klären

Ziel, Umfang und Kosten des Vorhabens festlegen und ein aufgeschlüsseltes Angebot einholen — noch ohne Auftrag, auch ohne mündlichen.

2

Antrag über ELSTER

Sie stellen den Antrag online mit dem ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens bei der zuständigen Bezirksregierung — für Regensburg die Regierung der Oberpfalz.

3

Eingangsbestätigung

Mit der Antragseingangsbestätigung dürfen Sie auf eigenes Risiko beauftragen und starten, ohne den Bescheid abzuwarten.

4

Umsetzung

Der Bewilligungszeitraum beträgt bis zu 18 Monate ab Bescheid. Rechnungen müssen in diesem Zeitraum bezahlt werden.

5

Auszahlung

Nach Abschluss stellen Sie den Auszahlungsantrag. Bei Zuschüssen über 10.000 Euro ist zusätzlich ein Verwendungsnachweis nötig.

Stand: Oktober 2026, ohne Gewähr. Programmbedingungen können sich ändern — maßgeblich sind die aktuellen Richtlinien auf digitalbonus.bayern.

Unsere Rolle

Wie ARTIS Digital Sie beim Digitalbonus unterstützt

Den Antrag stellen Sie selbst über das ELSTER-Unternehmenskonto Ihres Unternehmens. Wir liefern, was Sie dafür brauchen: eine klare Projektbeschreibung, ein nach Leistungen aufgeschlüsseltes Angebot und einen Zeitplan, der erst nach der Eingangsbestätigung startet.

Als Digitalagentur aus Regensburg entwickeln wir genau die Lösungen, die das Programm im Blick hat — Kundenportale, Web-Apps, Schnittstellen zu CRM und ERP sowie KI-gestützte Automatisierung. Eine Förderzusage können wir nicht geben; die Entscheidung trifft die Bezirksregierung.

Offizielle Informationen auf digitalbonus.bayern ↗
Typische Förderprojekte

Lösungen, die häufig zum Digitalbonus passen

Self-Service & Entlastung

Kundenportale

Ein sicherer Bereich, in dem Ihre Kunden Status, Dokumente und Anfragen selbst einsehen — das entlastet Ihr Team und beantwortet Fragen, bevor sie gestellt werden.

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Web & Lead-Management

Homepages mit Anfragenportal

Ihre Website als strukturierter Vertriebskanal: ein individueller Auftritt mit angeschlossenem Anfragenportal, in dem jede Anfrage nachverfolgbar und ohne Verlust landet.

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Maßgeschneiderte Software

Web-Apps & individuelle Software

Wenn Standardprodukte nicht passen, bauen wir Software exakt für Ihren Geschäftsprozess — genau die Funktionen, die Sie brauchen, ohne Ballast und ohne Lizenz-Wirrwarr.

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Schnittstellen & Datenflüsse

API-Anbindungen & Integrationen

Bestehende Systeme verbinden — CRM, ERP, Branchensoftware: Daten fließen automatisch zwischen Ihren Tools, statt von Hand übertragen zu werden.

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Backoffice & Prozesse

Interne Verwaltung & Backoffice

Backoffice-Tools, die Prozesse digitalisieren und Doppelarbeit eliminieren: ein System als verlässliche Quelle der Wahrheit statt verstreuter Tabellen und Zettel.

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KI mit Augenmaß

KI-gestützte Automatisierung

Wo es wirklich Sinn ergibt, integrieren wir KI: Dokumente automatisch erfassen, Anfragen vorqualifizieren, wiederkehrende Routine vorbereiten — kontrolliert, nachvollziehbar und DSGVO-konform.

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FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Digitalbonus Bayern?
Der Digitalbonus Standard beträgt bis zu 7.500 Euro, der Digitalbonus Plus bis zu 30.000 Euro — jeweils bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Maßnahmen unter 4.000 Euro förderfähiger Ausgaben werden nicht gefördert.
Wird eine neue Website mit dem Digitalbonus gefördert?
Eine Standard-Website ist nicht förderfähig. Förderfähig können Lösungen sein, die tief in betriebliche Abläufe eingebunden sind, etwa Kunden- oder Anfragenportale mit Anbindung an CRM oder ERP. Die Entscheidung trifft die Bezirksregierung im Einzelfall.
Darf ich vor dem Antrag schon einen Auftrag erteilen?
Nein. Ein bereits begonnenes Vorhaben ist nicht förderfähig, und als Beginn zählt schon ein mündlich erteilter Auftrag. Nach der Antragseingangsbestätigung dürfen Sie auf eigenes Risiko beauftragen.
Wer bewilligt den Digitalbonus für Unternehmen in Regensburg?
Zuständig ist die Bezirksregierung des Regierungsbezirks, in dem die Betriebsstätte liegt — für Regensburg und die Oberpfalz die Regierung der Oberpfalz. Der Antrag wird online über das ELSTER-Unternehmenskonto gestellt.
Wie lange läuft das Förderprogramm?
Das aktuelle Programm läuft vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2027 (Stand: Oktober 2026).
Kann man Standard und Plus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Je Förderbereich — Digitalisierung oder IT-Sicherheit — ist ein Antrag möglich, insgesamt also höchstens zwei.
Kontakt

Ihr Projekt — Digitalbonus Bayern

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Sie erhalten eine Ersteinschätzung zu Lösungsweg und Aufwand und auf Wunsch ein aufgeschlüsseltes Angebot für Ihren Antrag. Eine Anfrage ist noch kein Auftrag.

Wir melden uns persönlich — kein Newsletter, keine Weitergabe Ihrer Daten.

Förderfähiges Digitalprojekt geplant? Sprechen wir darüber.

Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Sie erhalten eine fundierte Ersteinschätzung zu Lösungsweg, Architektur und Aufwand — konkret statt Verkaufsfloskeln.

Projekt beschreiben →